Ob Privatperson, Kleinunternehmen oder mittelständisches Unternehmen:
Unser Team erfahrener Anwälte berät Sie hinsichtlich aller Anforderungen
im Bereich der Rechtsberatung.

Wir beraten branchenübergreifend: Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Unternehmensgruppen.
Die Beratung umfasst alle Lebenszyklen einer Gesellschaft und die sich im jeweiligen Stadium ergebenden spezifischen Fragestellungen, von der Auswahl der passenden Rechtsform und der Errichtung einer Gesellschaft, der Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen, der laufenden und projektbezogenen Beratung bis hin zur Liquidation und Abwicklung einer Gesellschaft:

  • Gesellschaftsgründungen, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäfts-ordnungen, Geschäftsführeranstellungsverträge
  • Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen
  • Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Gesellschafterversammlungen
  • Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten
  • Beratung und Vertragsgestaltung im Handelsrecht

Gesellschafter und Aktionäre beraten wir hinsichtlich ihrer Beteiligungen, Rechte und Ansprüche gegenüber Gesellschaft und Mitgesellschaftern. Dies umfasst neben der dauerhaften Begleitung die anlassbezogene Beratung etwa zu streitigen Gesellschafter- und Hauptversammlungen, zu Informationsansprüchen, Kompetenzstreitigkeiten, dem Verkauf von Anteilen oder dem Ausscheiden aus der Gesellschaft.

Unser interdisziplinärer Ansatz in Kooperation mit Anochin, Roters & Kollegen sorgt dafür, dass juristische Gestaltung und steuerrechtliche Beratung Hand in Hand gehen.

Neuordnung der Unternehmensstruktur

Umstrukturierungen und Umwandlungen stellen komplexe Vorgänge dar, die einer intensiven und abgestimmten Vorbereitung bedürfen. Ein Schwerpunkt der ARK Rechtsanwälte liegt in der Beratung und Begleitung solcher Umstrukturierungen des Unternehmens und der Unternehmensgruppe. Die Vernetzung unserer rechtlichen Kompetenz mit betriebswirtschaftlicher Expertise und steuerlichem Know-how unseres Kooperationspartners Anochin, Roters & Kollegen ermöglicht es uns, unsere Mandanten hierbei umfassend unter Einbeziehung aller rechtlich, steuerlich sowie handels- und steuerbilanziell relevanten Fragestellungen zu beraten. Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir die optimale Unternehmensstruktur und sorgen für deren effiziente rechtliche Umsetzung.

Wir beraten und gestalten Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz (insbesondere Verschmelzungen, Rechtsformwechsel sowie Abspaltungen und Ausgliederungen von Unternehmen und Unternehmensteilen) sowie bei Strukturmaßnahmen außerhalb des Umwandlungsgesetzes (vor allem Anwachsungen und Einbringungen).


Gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen

Außerdem begleiten wir Gesellschaften bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen (u. a. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge).

Einen Schwerpunkt unserer Arbeit bildet die rechtliche und steuerrechtliche Begleitung von komplexen Umstrukturierungen und M&A-Transaktionen, MBO/LBO-Strukturen sowie Joint Ventures, bei denen wir eng mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unseres Kooperationspartners Anochin, Roters & Kollegen (ARK-Gruppe) zusammenarbeiten.

Ziel unserer Tätigkeit ist, die rechtlich und steuerlich vorteilhafteste Akquisitionsstruktur in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten zu konzipieren. Wir begleiten den gesamten Verkaufsprozess, einschließlich

  • Gestaltung von Vertraulichkeits-/Exklusivitätsvereinbarungen und Letter of Intent
  • Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen in dem Bereich Legal und zusätzlich in enger Zusammenarbeit mit den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der ARK-Gruppe die Due-Diligence-Prüfung in den Bereichen Tax und Financial
  • Begleitung von Bieterverfahren
  • Finanzierungsfragen, Akquisitionsfinanzierungen, Kaufpreisallokationen und Unternehmensbewertungen
  • Vertragsgestaltung und -verhandlungen sowohl für Share Deals als auch Asset Deals und Joint Ventures

Wir unterstützen zusätzlich unsere Mandanten bei der Integration erworbener Unternehmen in bestehende Unternehmens-/Konzernstrukturen, insbesondere durch Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel).

Die richtige und rechtzeitige Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist für den nachhaltigen Bestand von Familienunternehmen von elementarer Bedeutung. Wir beraten Sie in allen Planungs- und Umsetzungsphasen und erarbeiten in enger Zusammenarbeit mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung.

Eine solche Beratung erfordert ein optimales Zusammenspiel zwischen Steuer- und Zivilrecht, insbesondere auf den Gebieten des Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts.

Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen:

  • Planung und Umsetzung von steueroptimierten Nachfolgekonzepten
  • Nachfolgeberatung für Privatvermögen und Unternehmer
  • Testamentsgestaltung, Gestaltung von Erbverträgen und Eheverträgen sowie von vorweggenommenen Erbfolgen und Schenkungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Errichtung von Familien-, Unternehmens- und gemeinnützigen Stiftungen sowie von gemeinnützigen Kapitalgesellschaften

In der Beratung von Gesellschaften und deren Geschäftsführern verfügen wir über eine
langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenz. Selbst in scheinbar ausweglosen Situationen bieten wir unseren Mandanten Lösungen an, um einen Weg aus der Krise zu finden. Hierzu nutzen wir die Vorteile des reformierten Insolvenzrechtes im Rahmen einer möglichen Sanierung unter ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen). Mit einer solchen Sanierung unter Insolvenzschutz besteht die Chance, über ein Insolvenzplanverfahren das Unternehmen in kurzer Zeit zu entschulden und für einen Neubeginn neu zu ordnen.
Insbesondere dann, wenn die Zeit oder die Liquidität nicht mehr ausreichen sollte, um einen notwendigen Restrukturierungsaufwand finanzieren zu können, haben sich verschiedene Insolvenzverfahren (Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) im Rahmen des ESUG bewährt.
In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Anochin, Roters & Kollegen unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Restrukturierungskonzepten und Planrechnungen, der Prozess- und Produktionsoptimierung und allen anderen operativ relevanten Themen wie zum Beispiel working capital management.

Wir bereiten den Insolvenzantrag, den Insolvenzplan und die Eigenverwaltung professionell vor und begleiten Sie durch die Insolvenz, ohne dass Sie als Unternehmer einen Kontrollverlust befürchten müssen.

Das Vertragsrecht tangiert eine Vielzahl von Rechtsgebieten und spielt in allen Bereichen der wirtschaftlichen Tätigkeit eine tragende Rolle. Die grundlegende Herausforderung ist, Rechtspositionen zu sichern und Risiken kalkulierbarer zu machen. Hierbei ist die optimale Vertragsgestaltung das Mittel, diese Anforderungen zu erfüllen.

Wir erarbeiten in enger Zusammenarbeit mit Ihnen die wirtschaftlichen Eckdaten eines Vertrags, um Ihre Zielvorstellungen im Vertragswerk abzusichern. Wir beraten über Rechtsfolgen sowie über die steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist hierbei die

  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsabwicklung
  • Verhandlungsführung
  • Vertragsprüfung

In sämtlichen Tätigkeitsbereichen sowie in sonstigen zivilrechtlichen Streitigkeiten vertreten wir Sie bundesweit vor den staatlichen Gerichten, auch im Spezialgebiet des Steuerstrafrechts.

Im Einzelnen übernehmen wir für Sie Prozessvertretungen vor den Zivilgerichten (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte) und vor den Finanzgerichten (einschließlich des Bundesfinanzhofs). Wir vertreten unsere Mandanten nicht nur in Hauptsacheverfahren, sondern auch in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (z. Bsp. Arrest) sowie in Spezialverfahren (selbständiges Beweisverfahren).

Soweit die Voraussetzungen dafür gegeben sind und in Ihren Verträgen eine Schiedsgerichtsklausel enthalten ist, vertreten wir Sie bei Streitigkeiten aus diesen Verträgen auch im Verfahren sowohl der nationalen Schiedsgerichtsbarkeit z. Bsp. der DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit des Schiedsgerichtes der Handelskammer Hamburg). Das gleiche gilt für Verfahren der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, insbesondere der ICC (International Chamber of Commerce, Paris), die zwischen Parteien beliebiger Nationalität vereinbart werden und in praktisch jedem Staat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung durchgeführt werden können.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der prozessrechtlichen Vertretung bei finanzgerichtlichen Verfahren bis zum Bundesfinanzhof.

Eine Firmenbeteiligung im Ausland, die Gestaltung von Kauf- bzw. Lieferverträgen mit einem ausländischen Partner oder auch der Aufbau einer Vertriebsstruktur im Nachbarland: als Unternehmer kommt man an grenzüberschreitenden Rechtsfragen nicht vorbei.

Bei der Beratung von grenzüberschreitenden Vorhaben unserer Mandanten arbeiten wir eng mit einem internationalen Netzwerk von Kooperationspartnern zusammen. Dies betrifft Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Vertriebs- sowie des Vertragsrechts.

Wichtig ist uns, die grenzüberschreitende Rechtsberatung nicht losgelöst von betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Beratung zu sehen, um für unsere Mandanten betriebswirtschaftlich und steuerlich bestmögliche Ergebnisse zu erreichen. Unser Kooperationspartner, Anochin, Roters & Kollegen, kann diese Prozesse mit Niederlassungen in Polen, Tschechien, Österreich und der Slowakei direkt begleiten.

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